Rücknahmepflicht für Verpackungen

Im Einklang mit § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes müssen wir verschiedene Arten von Verpackungen kostenlos von den Verbrauchern zurücknehmen:

  • Transportbehälter, die nur den Transport und nicht die Weitergabe an den Endverbraucher dienen,
  • Einzel- und Umverpackungen, die in der Regel nicht als Müll bei Privatpersonen landen,
  • Einzel- und Umverpackungen, die aufgrund von Systeminkompatibilität nicht an einem System teilnehmen können,
  • Verpackungen mit schadstoffhaltigen Inhalten,
  • Wiederverwendbare Verpackungen, die mehrmals für denselben Zweck verwendet und durch eine effektive Logistik und Anreizsysteme, wie Pfand, unterstützt werden.

Wenn ein geliefertes Produkt mit einer solchen Verpackung kommt, nehmen wir diese kostenfrei zurück, um die Wiedereingliederung in den Recyclingprozess sicherzustellen. Dies dient dem Ziel, die europäischen Recyclingstandards gemäß der EU-Richtlinie 94/62/EG zu erfüllen.

Die Rückgabe gilt nur für Verpackungen, die von Produkten aus unserem Sortiment stammen. Als Endverbraucher können Sie das Material entweder dort zurückgeben, wo es Ihnen übergeben wurde, oder in unmittelbarer Nähe.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.